WP-Förderung reduziert

Bund reduziert Wärmepumpenförderung

Förderung ausgesetzt, Beantragung mit neue Bedingungen  ab 21.07. wieder möglich

Ab dem 21. Juli 2026 treten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW angepasste Bedingungen für den Einbau von Wärmepumpen in Kraft. 

 

Zwar bleibt der maximale Fördersatz von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten bestehen, in den meisten Fällen bedeuten die Änderungen jedoch eine teilweise deutliche Reduktion der Förderung.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anpassung der förderfähigen Kosten: Die maximal anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Zudem ist künftig eine halbjährliche Reduktion dieses Betrags um 750 Euro vorgesehen.
  • Der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird von 20 auf 16 % und in der kommenden Zeit weiter abgeschmolzen.
  • Der Einkommensbonus wird flexibler und um eine Familienkomponente bereichert.
  • Erhöhte Schallschutzanforderungen: Um Anwohnerinnen und Anwohner besser zu schützen, müssen außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen die geltenden Ökodesign-Grenzwerte für Schallemissionen nun um mindestens 10 dB(A) unterschreiten.
  • Fokus auf natürliche Kältemittel: Der zusätzliche Effizienzbonus von 5 Prozent, der auch für den Einsatz natürlicher Kältemittel gezahlt wurde entfällt, da sich diese Kältemittel ohnehin als Standard etabliert haben.

Die BürgerSolarBerater und das Sanierungsmanagement unterstützen Sie gerne. Detaillierte und stets aktuelle Informationen zur Antragsstellung finden Sie direkt bei der KfW.

Foto oben: (C) HLMU

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